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Statement des Umweltvereins Umweltfreunde Köln Nord e.V. zum Genehmigungsverfahren der Klärschlammverbrennungsanlage Köln-Merkenich

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

als Vertreter:innen der betroffenen Anwohner:innen und des Umweltschutzes erheben wir entschiedenen Einspruch gegen die geplante Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) auf dem Gelände des Heizkraftwerks Merkenich. Das Vorhaben ist aus rechtlichen, umweltfachlichen und verfahrenstechnischen Gründen nicht genehmigungsfähig. Wir fordern die zuständigen Behörden auf, das Projekt abzulehnen oder das Verfahren auszusetzen, bis folgende gravierende Mängel behoben sind:

  1. Schwere Verfahrensfehler im Zielabweichungsverfahren

Die Genehmigung der KVA basiert auf einer rechtswidrigen Zielabweichung des Regionalplans:

 

  • Keine öffentliche Bekanntmachung der Zielabweichung: Die Entscheidung wurde der Öffentlichkeit vorenthalten.
  • Fehlende Strategische Umweltprüfung (SUP): Die Zielabweichung hätte eine SUP nach EU-Recht erfordert, um Alternativstandorte, kumulative Umweltauswirkungen und langfristige Folgen zu prüfen. Stattdessen wurde die UVP auf das Einzelprojekt reduziert.
  1. Rechtswidrigkeit der Bauplanung nach §34 BauGB

Das Vorhaben verstößt gegen das Gebot der Einfügung in die Umgebung gemäß §34 BauGB. Die nähere Umgebung des Standorts ist kein Industriegebiet, sondern ein sensibles Mosaik aus Wohnbebauung (z.B. Ivenshofweg, 130 m entfernt), einem Sportplatz (70 m entfernt) und dem Naturschutzgebiet „Rheinaue Langel-Merkenich“. Eine Klärschlammverbrennungsanlage, die Lärm, Geruch, Schadstoffe und Lichtemissionen verursacht, stellt einen Fremdkörper in diesem Gebiet dar und verletzt das Rücksichtnahmegebot.

  • Abstandserlass NRW ignoriert: Die empfohlenen 500 m Abstand zu sensiblen Nutzungen werden massiv unterschritten (Wohnbebauung: 130 m, Naturschutzgebiet: <50 m).
  • Bodenrechtliche Spannungen: Das Nebeneinander von Industrie, Wohnen und Naturschutz erzeugt unzumutbare Nutzungskonflikte, die eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) erfordern.
  1. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mangelhaft

Der UVP-Bericht weist erhebliche Lücken auf und unterschätzt die Risiken für Mensch und Umwelt:

  • Gesundheitsgefahren: Die Bewertung von Luftschadstoffen (Feinstaub, NO₂, Schwermetalle) berücksichtigt weder die bestehende Vorbelastung im Kölner Norden noch kumulative Effekte. Selbst geringe Zusatzbelastungen gefährden vulnerable Gruppen.
  • Geruchs- und Lärmbelastung: Die prognostizierten Werte basieren auf idealisierten Annahmen. Betriebsbedingte Spitzen (z.B. LKW-Verkehr bis 22 Uhr, Störfälle) wurden nicht ausreichend analysiert.
  • Artenschutz: Die Umsiedlung der Mauereidechsen ist ein unkalkulierbares Experiment. Ein Monitoring der Population und verbindliche Nachbesserungspflichten fehlen.
  • Klima und Boden: Die Anlage verstärkt den Flächenverbrauch und trägt durch CO₂-Emissionen zur Klimakrise bei. Eine Energieeffizienzprüfung (z.B. Abwärmenutzung) unterblieb.

 

Vor dem Hintergrund dieser schwerwiegenden Defizite fordern wir:

  • Sofortige Aussetzung des Genehmigungsverfahrens bis zur Nachholung einer rechtssicheren Öffentlichkeitsbeteiligung und SUP.
  • Aufhebung der Zielabweichungsentscheidung aufgrund von Verfahrensfehlern.
  • Erstellung eines Bebauungsplans, der die Konflikte zwischen Industrie, Wohnen und Naturschutz löst.
  • Transparentes Alternativkonzept: Prüfung umweltfreundlicher Klärschlammverwertungsmethoden (z.B. Phosphorrückgewinnung) an einem geeigneten Standort.

 

Schlussappell

Die Gesundheit der Merkenicher:innen, der Schutz des Rheinaue-Ökosystems und die Einhaltung demokratischer Verfahrensstandards sind nicht verhandelbar. Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um dieses Vorhaben zu stoppen. Eine Genehmigung der KVA wäre ein fatales Signal für die Umweltpolitik in Köln und ein Angriff auf die Lebensqualität unserer Gemeinde.

 

Mit nachdrücklicher Sorge um Mensch und Natur,

 

Umweltfreunde Köln Nord e.V.

 

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