Summarize

Der Verein Umweltfreunde Köln Nord e.V. zeigt sich tief enttäuscht über die Art und Weise, wie der Erörterungstermin zum laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Firma KLAR GmbH durch die Bezirksregierung Köln durchgeführt wurde.

Nach Einschätzung des Vereins war der Termin durch auffällige Oberflächlichkeit, wiederholte Zurückweisung substanzieller Einwendungen sowie durch einen insgesamt unangemessenen Umgangston gegenüber Bürgerinnen, Bürgern und sachverständigen Vertreterinnen des Vereins geprägt. Statt einer sachlichen Auseinandersetzung mit den vielfältigen Bedenken der Bevölkerung wurde das Verfahren in weiten Teilen als reine Formsache abgehandelt.

Wir haben gravierende inhaltliche Kritik an der geplanten Anlage vorgetragen – unter anderem zur nicht gesicherten Verkehrsführung, zur fehlenden kumulativen Betrachtung von Emissionen in einem bereits stark vorbelasteten Industriegebiet sowie zur massiven Beeinträchtigung während der Bauphase für Reiter, Fahrradfahrer, Kinder und einen Sportplatz, auf dem täglich Kinder trainieren. Auf all diese Punkte wurde entweder gar nicht oder nur pauschal und ausweichend reagiert.

Hinzu kommt die mangelhafte Zugänglichkeit der gesamten Verfahrensunterlagen. Trotz vorhandener technischer Möglichkeiten wurden Unterlagen bewusst ausschließlich in Papierform ausgelegt, um die Prüfung erheblich zu erschweren. Dieses Vorgehen widerspricht dem Anspruch auf gleichberechtigte und barrierefreie Bürgerbeteiligung in einem hochkomplexen Verfahren.

Es entsteht der Eindruck, dass unter dem Vorwand angeblicher Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse relevante Inhalte gezielt zurückgehalten wurden. Die Antragsunterlagen selbst enthalten jedoch die klare Aussage, dass keine Betriebsgeheimnisse vorliegen. Warum also dieser restriktive Umgang mit den Akten?

Kritik übt der Verein auch an der Verfahrensführung selbst. Der zuständige Dezernatsleiter hat sich mehrfach im Ton vergriffen, Einwendungen in provokanter Weise abgewertet und gegenüber sachkundigen Einwendern eine herabwürdigende Haltung eingenommen. Zahlreiche wesentliche Aspekte – auch solche, die aus Sicht des Umweltrechts relevant sind – wurden nicht behandelt, sondern pauschal als nicht verfahrensrelevant eingestuft.

Die Bezirksregierung Köln versucht offenbar, das immissionsrechtlich hochbrisante Bauvorhaben der sogenannten „KLAR“-Anlage durch eine juristische Hintertür zu legitimieren – mithilfe des § 34 BauGB, der eigentlich nur für Einzelfälle in unbeplanten Innenbereichen gilt, wo sich ein Vorhaben „einfügt“. Genau das ist in Merkenich jedoch nicht der Fall.

Anstelle eines regulären Bebauungsplans – wie er bei einem Projekt mit derart weitreichenden Auswirkungen auf Gesundheit, Verkehr und Umwelt zwingend erforderlich wäre – beruft man sich auf eine Norm, die nie für industrielle Großanlagen in bewohnten Gebieten gedacht war. Dabei wird vollständig ignoriert, dass das geplante Bauvorhaben direkt an Wohnbebauung, einen Jugendfußballplatz und ein Landschaftsschutzgebiet grenzt. Auch die ohnehin schon belastete Verkehrssituation mit Schulwegen, Rad- und Reitwegen sowie Engstellen wird im Rahmen der vereinfachten § 34-Anwendung nicht angemessen berücksichtigt.

„Das ist keine bauplanungsrechtliche Abwägung – das ist eine Täuschung der Öffentlichkeit unter dem Deckmantel geltenden Rechts. Die Bezirksregierung missbraucht § 34 BauGB, um sich aus der Verantwortung zu stehlen“, erklärt Sönke Walther vom Umweltfreunde Köln Nord e.V.

„Das Vorhaben darf auf Basis von § 34 BauGB niemals genehmigt werden. Es besteht eine klare Pflicht zur Gesamtplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Alles andere ist rechtlich und moralisch ein Skandal“, ergänzt Helga Wagner, Vorsitzende des Vereins.

Der § 34 BauGB setzt voraus, dass sich ein Vorhaben „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche“ in die nähere Umgebung einfügt. Dies ist hier eindeutig ausgeschlossen. Das Gelände ist derzeit überwiegend industriell-technisch genutzt. Das geplante Vorhaben bringt jedoch eine neue Kategorie von Emissionsquellen mit sich – in einem Umfeld, das überwiegend nicht-industriell geprägt ist. Kinder trainieren dort Fußball, Familien wohnen in direkter Nähe, und die Luft ist bereits jetzt überlastet.

Hier wird nicht geplant – hier wird getrickst. Und das auf dem Rücken der Menschen, die vor Ort leben und betroffen sein werden.

Besonders bedenklich erscheint der Umstand, dass bereits jetzt, trotz fehlender Genehmigung, Ausschreibungen mit konkreten Fristen kursieren – etwa zur Rücksendung von Angeboten bis zum 12.08.2025. Dies stellt aus Sicht des Vereins einen klaren Verstoß gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz dar. Nach § 10 Abs. 5 darf mit einem Vorhaben erst begonnen werden, wenn die Genehmigung rechtskräftig vorliegt. Ausschreibungen, die zu bindenden Verträgen führen können, noch vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens, schaffen eine unzulässige Vorfestlegung.

Forderung des Vereins:

Wir werden mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen dieses Projekt vorgehen. Die Missachtung der Anwohnerinteressen, die Gefährdung von Mensch, Natur und Umwelt sowie die Intransparenz des gesamten Verfahrens sind nicht hinnehmbar. Wir fordern eine vollständige Neuausrichtung des Verfahrens.
Sollte diese nicht erfolgen, behalten wir uns rechtliche Schritte und öffentlichkeitswirksame Protestaktionen ausdrücklich vor.

Unser Ziel ist eindeutig: Diese Anlage wird dort nicht gebaut.

Wir kämpfen dafür, dass die Interessen der betroffenen Menschen, die Lebensqualität im Kölner Norden und der Schutz sensibler Naturflächen endlich Vorrang vor wirtschaftlichen Einzelinteressen erhalten.

 

Rechtliche Willkür statt ordnungsgemäßem Vefahren ? Bezirksregierung und Planungsamt trickst mit §34 BauG
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