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Der Ivenshofweg darf nicht zur Ausweich- und Baustellenroute für Schwerverkehr werden. Was derzeit im Zusammenhang mit der Klärschlammverbrennungsanlage in Merkenich geschieht, halten wir für vollkommen inakzeptabel. Aus unserer Sicht wird der Verkehr über eine Straße geführt, die gerade nicht zur Belastungsachse für Merkenich werden sollte.
Der Rat der Stadt Köln hat bereits 2021 im Zusammenhang mit der Beteiligung an der KLAR GmbH festgelegt, dass die Führung des Lkw-Verkehrs unter größtmöglichem Schutz der Wohnbebauung und „keinesfalls über den Ivenshofweg“ erfolgen soll. Stattdessen sollte die Anlieferung per Lkw ausschließlich über die Straße „Am Ölhafen“ geführt werden. Der Ratsbeschluss erfolgte am 6. Mai 2021 in der Fassung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün.
Umso unverständlicher ist für uns, dass KLAR in der aktuellen Anwohnerinformation selbst beschreibt, dass der Ivenshofweg während der Bauphase genutzt werden soll. Danach sollen Baufahrzeuge von der Emdener Straße kommend in den Ivenshofweg einbiegen und die Rückfahrt über die Haupt-Werksausfahrt, die Merkenicher Hauptstraße und den Ivenshofweg erfolgen.
Man kann versuchen, dies formal als Bauverkehr und nicht als späteren Klärschlammtransport zu bezeichnen. Für die Menschen in Merkenich ändert das aber nichts an der tatsächlichen Belastung. Ein schweres Baustellenfahrzeug bleibt ein schweres Fahrzeug. Eine enge Straße bleibt eine enge Straße. Und eine Gefährdung bleibt eine Gefährdung, unabhängig davon, welches Etikett man ihr gibt.
Wir rügen diese Vorgehensweise ausdrücklich. Nach unserer Auffassung widerspricht die Nutzung des Ivenshofwegs dem Schutzgedanken des Ratsbeschlusses. Wenn politisch zugesagt wurde, die Wohnbebauung zu schützen und den Lkw-Verkehr gerade nicht über den Ivenshofweg zu führen, dann darf dieser Schutz nicht durch eine baulogistische Umdeutung in der Bauphase ausgehöhlt werden.
Die angekündigten Maßnahmen überzeugen uns nicht. KLAR nennt unter anderem ein zeitlich begrenztes Halteverbot, Tempo 30 und Ampelschaltungen „bei Bedarf“, vor allem zur Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern im Bereich des Sportplatzes. Doch „bei Bedarf“ ist kein tragfähiges Sicherheitskonzept. „Bei Bedarf“ schützt keine Kinder, keine älteren Menschen, keine Fußgängerinnen und Fußgänger, keine Radfahrenden und keine Anwohnerinnen und Anwohner, wenn schwerer Baustellenverkehr bereits durch den Ort rollt.
Der Ivenshofweg ist kein Experimentierfeld. Merkenich ist kein Testgelände. Die Menschen, die dort wohnen, ihre Kinder zum Sport bringen, zu Fuß unterwegs sind, mit dem Fahrrad fahren oder täglich mit zusätzlichem Verkehr konfrontiert werden, haben Anspruch auf Schutz, Klarheit und Verlässlichkeit.
Hinzu kommt ein weiterer Gefahrenpunkt, der aus unserer Sicht viel zu wenig berücksichtigt wird: Nach unserer Ortskenntnis und den Hinweisen aus Merkenich wird der Ivenshofweg von der Merkenicher Hauptstraße kommend auch von Reiterinnen und Reitern genutzt. Die Stadt Köln weist für das Stadtgebiet ausdrücklich Reitwegekarten aus und beschreibt, dass Köln über ein Reitwegenetz verfügt, das Reiterinnen und Reitern die Nutzung großer Freiflächen und Erholungsgebiete ermöglicht.
Wenn auf einer solchen Strecke zusätzlich schwerer Baustellenverkehr geführt wird, entsteht eine besondere Gefahrensituation. Pferde können auf Lärm, große Fahrzeuge, Druckluftgeräusche, Erschütterungen, enge Begegnungen und plötzliche Bewegungen schreckhaft reagieren. Scheut ein Tier, geraten nicht nur Reiterin oder Reiter in Gefahr. Auch Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende, Autofahrende und die Tiere selbst können dadurch erheblich gefährdet werden.
Wer den Ivenshofweg fĂĽr Baustellenfahrzeuge nutzt, muss deshalb nicht nur den motorisierten Verkehr betrachten. Es geht auch um Kinder am Sportplatz, Anwohnerinnen und Anwohner, FuĂźverkehr, Radverkehr, Reitverkehr, Tiere und alle Menschen, die diese StraĂźe im Alltag nutzen. Ein Verkehrskonzept, das diese Risiken nicht verbindlich und nachvollziehbar berĂĽcksichtigt, ist aus unserer Sicht unzureichend.
Besonders kritisch sehen wir außerdem die Frage der Rettungswege. Wir fragen uns, ob die Feuerwehr unter diesen Umständen im Brandfall wirklich rechtzeitig den Brandherd erreichen kann, wenn der Ivenshofweg durch Baustellenfahrzeuge belastet oder blockiert ist und gleichzeitig der Kreisel sowie die Autobahnabfahrt durch Dauerstau überlastet sind.
Das ist keine theoretische Frage. Im Brandfall, bei einem medizinischen Notfall oder bei einem Unfall zählt jede Minute. Wenn eine Straße durch Baustellenverkehr, wartende Fahrzeuge, Engstellen, Halteverbote, Rückstaus oder unklare Verkehrsregelungen zusätzlich belastet wird, muss vor Beginn einer solchen Verkehrsführung eindeutig geklärt sein, wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei jederzeit ungehindert durchkommen.
Die Sondersitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 25. Juni 2026 zeigt, dass diese Fragen längst politisch auf dem Tisch liegen. Im Ratsinformationssystem der Stadt Köln ist diese Sondersitzung ausdrücklich zum Thema „Baustellenlogistik und Verkehrskonzept der Klärschlammverbrennungsanlage Köln-Merkenich“ aufgeführt. Für Fragen waren dort unter anderem Vertreter der Berufsfeuerwehr beziehungsweise des Amtes für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz, des Amtes für Verkehrsmanagement sowie der KLAR vorgesehen.
Gerade deshalb erwarten wir klare Antworten. Gibt es eine verbindliche Stellungnahme der Feuerwehr zur Erreichbarkeit im Brandfall? Gibt es belastbare Berechnungen zu RĂĽckstau, Engstellen und Begegnungsverkehr? Gibt es eine jederzeit freizuhaltende Rettungsgasse? Wer kontrolliert vor Ort, dass Baustellenfahrzeuge nicht stehen bleiben, rangieren oder Rettungswege blockieren? Was passiert, wenn gleichzeitig Bauverkehr, Berufsverkehr, Stau an der Autobahnabfahrt und ein Einsatzfall zusammentreffen?
Solange diese Fragen nicht lĂĽckenlos beantwortet sind, darf der Ivenshofweg aus unserer Sicht nicht als Baustellenroute genutzt werden.
Wir halten diese Vorgehensweise für vollkommen inakzeptabel. Wir empfinden sie als Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung von Merkenich. Diese Gefahr betrifft nicht nur den normalen Straßenverkehr, sondern auch den Fußverkehr, den Radverkehr, den Sportplatzbereich, den Reitverkehr, Tiere sowie die Erreichbarkeit durch Feuerwehr und Rettungsdienst.
Unsere Forderung ist eindeutig: Kein ungesteuerter Baustellenverkehr über den Ivenshofweg. Keine Verkehrsführung, die dem Schutzgedanken des Ratsbeschlusses widerspricht. Keine Ampelschaltung nur „bei Bedarf“, wenn es tatsächlich um dauerhafte Sicherheit gehen muss. Keine Nutzung einer Strecke, die auch von Reiterinnen und Reitern genutzt wird, ohne ein eigenes Sicherheitskonzept für Mensch und Tier. Und keine Baustellenlogistik, bei der offen bleibt, ob Feuerwehr und Rettungsdienst im Ernstfall rechtzeitig durchkommen.
Die Stadt Köln, KLAR, die zuständigen Fachämter und die politischen Verantwortlichen müssen jetzt unverzüglich offenlegen, wie diese Verkehrsführung genehmigt, kontrolliert und abgesichert wird. Sie müssen erklären, warum der Ivenshofweg überhaupt genutzt wird, obwohl der Rat den Schutz der Wohnbebauung ausdrücklich in den Mittelpunkt gestellt hat. Und sie müssen darlegen, wie Rettungswege, Schul- und Sportwege, Fußverkehr, Radverkehr, Reitverkehr und die Anwohnerinnen und Anwohner jederzeit geschützt werden.
Merkenich hat genug getragen.
Der Ivenshofweg darf nicht geopfert werden.
Die Sicherheit der Bevölkerung ist nicht verhandelbar.